Fertigbauhalle für Landwirte

Neubauhalle für die Landwirtschaft- nahezu kostenfrei

Unsere Halle LH 30 sorgt für mehr Platz für ihre landwirtschaftlichen Maschinen oder zur Lagerung, zum Beispiel von Trockenfutter – und das nahezu kostenfrei für Sie!

  • Genehmigungsfreie Halle LH 30 mit 100qm Nutzfläche
  • Nahezu kostenfreie Überlassung (siehe Eigenleistung)
  • dreiseitig geschlossene Halle für Lagerzwecke, ca. 14,9 x 6,7m , Schneelastzone 2/3
  • kombinierte Binderkonstruktion aus Leimholz und Stahl auf Betonfundamenten, Bauteile statisch nachgewiesen
  • Bedachung in Trapezblechausführung 35/207 in 0,75 mm, Antitropfbeschichtung, komplett mit First-/Ortgang und Traufverblechung
  • Beplankung in Trapezblechausführung 35/207 nach Plan
  • Planie, Aufschotterung/Entwässerung nach Angabe erfolgt bauseits

Voraussetzungen für die nahezu kostenfreie Überlassung:

  • Die neue Halle muss nach Süden hin verschattungsfrei aufgebaut werden können, der Landwirt nutzt die Halle als Lager-/Unterstellhalle für seinen landwirtschaftlichen Betrieb
  • Der Landwirt überlässt dem Errichter die Dachfläche als Entgelt zur Nutzung als Photovoltaikdach und schließt hierüber einen 30-jährigen Nutzungsvertrag ab
  • Der Landwirt gestattet die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Errichtung und Betrieb der Photovoltaikanlage (beschränkte, persönliche Grunddienstbarkeit)
  • Vom Energieversorger ist eine Einspeisezusage für die PV-Anlage nötig, die Lage der Halle zum Einspeisepunkt sollte nicht mehr als ca. 120 m entfernt sein. Der Eigentümer hat keine, bzw. eine seit mehr als 1 Jahr in Betrieb genommene PV-Anlage

Eigenleistungen

  • Die Grundfläche der Halle wird als ebene, geschotterte Fläche bauseits beigestellt
  • Punktfundamente oder Ringfundament für die tragenden Säulen



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